Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten (Lernen) sein.
Die Friedrich – Schiller - Grundschule bietet dir alle Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und nach deinen Fähigkeiten mit Freude zu lernen. Das funktioniert aber nur, wenn du bestimmte Regeln einhältst und bereit bist, dich in diese Gemeinschaft einzufügen.
Der gute Ruf einer Schule ist heute wichtiger denn je, und zu ihm tragen nicht nur deine Leistungen bei, sondern auch und besonders dein Verhalten innerhalb und außerhalb der Schulgemeinschaft.
Alle Schüler und Eltern werden über diese Regeln informiert und verpflichten sich, sie jederzeit zu beachten und bei Bedarf die Lehrkräfte bei der Durchsetzung zu unterstützen.
An unserer Schule herrscht ein höflicher und rücksichtsvoller Umgangston. Probleme werden gewaltfrei gelöst.
Wir fühlen uns für die Sauberkeit im Schulhaus mitverantwortlich. Mit dem Schuleigentum gehen wir achtsam um.
Gesprächsregeln achten wir und ermöglichen allen eine ruhige und konzentrierte Lernzeit.
Fenster dürfen in den Pausen angekippt werden. Mit dem Vorklingeln erfolgt der Zimmerwechsel. Auf die Hinweise des „Reiseleiters“ achte ich und akzeptiere ihn. Im Sportunterricht sorgen Eltern für eine geeignete Sportkleidung.
Sowohl in der Schule, als auch im Außengelände nehmen alle Rücksicht aufeinander. Achtsam gehen wir mit den Anpflanzungen auf dem Schulgelände um. Auf die Anweisungen der Erwachsenen ist zu achten.
Mit einem ruhigen und besonnen Verhalten vermeidet jeder jegliche Panik.
Mit Rücksicht und verkehrsgerechtem Verhalten überqueren wir die Straße und verhalten uns an der Haltestelle und im Bus angemessen.
Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag.
- Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.
- Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.
- Eltern benutzen die vorgesehenen Parkplätze zum Bringen und Abholen ihrer Kinder. Die Eltern sollten ihre Kinder nicht ins Schulhaus begleiten (Erziehung zur Selbständigkeit).
- Die Zufahrt zur Schule darf nicht blockiert werden, auch nicht um Kinder ein- und aussteigen zu lassen.
- Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet.
Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden u.a.), die mit Lehrern oder Schulleitung vereinbart wurden.
Diese Verordnung ist mit Wirkung vom 02.05.2013 gültig und setzt die alte Schulordnung außer Kraft.
Aktualisierung nach der Schulkonferenz vom 17.10.13 am 14.11.13
Aktualisierung nach der Schulkonferenz am 20.05.2018
Gültig ab:04.06.24
Beschlussfassung:
Gesamtlehrerkonferenz (17 .05.24)
Schulkonferenz ( 03.06.24)
Smartwatch - Verbot
Unsere Grundschule ist handyfreie und smartwatchfreie Zone.
Dies gilt ebenso für außerschulische Lernorte, Wandertage,
Jugendherbergsfahrten und außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Begründung:
Für uns ist nicht überprüfbar, ob alle Funktionen, mit Ausnahme der
Uhrzeit, zuverlässig gesperrt sind. Es könnten Foto,- Video - und
Tonaufnahmen gemacht werden.
Damit werden Datenschutzbestimmungen missachtet.
Anrufe und Tongeräusche stören den Unterricht. Eine Smartwatch
stellt ebenso wie ein Smartphone eine große Ablenkung für ein Kind
im Grundschulalter dar.
Wenn Eltern ihr Kind erreichen müssen oder Kinder ggf. ihre Eltern,
kann in der Schule angerufen werden. Dafür steht das Telefon im
Sekretariat zur Verfügung.
Das Team der GS